Der Weg zum Führerschein

Falls du bereits einen Führerausweis der Kategorie A oder A1 besitzt, kannst du direkt den Lernfahrausweis der Kategorie B (Auto) beantragen. Nothelferkurs, Theorieprüfung und VKU müssen nicht wiederholt werden.

 

1. Als Erstes musst du den Lernfahrausweis beantragen. Dies ist frühestens 2 Monate vor deinem 18. Geburtstag möglich. Das entsprechende Formular erhältst du unter:

Kanton Schwyz: https://www.sz.ch/public/upload/assets/31556/Gesuch_LFA_bzw_Umtausch_ausl_FA.pdf

Kanton Zürich: https://www.zh.ch/de/mobilitaet/fuehrerausweis-fahren-lernen/fahren-lernen/anmeldung-lernfahrer.html

2. Nun musst du das Formular vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen. Dazu brauchst du Folgendes:
 
  • Nothelferkurs (6 Jahre gültig), ausgenommen sind Inhaber eines Führerausweises Kat. A / A1 / B / B1, Pflegepersonal mit Diplom oder Fähigkeitsausweis, Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte.

  • 2 farbige Passfotos (35x45mm)

  • Sehtest bei einem Optiker oder Augenarzt. Für den Sehtest  benötigst du: Ein ausgefülltes Gesuchsformular, die zwei Passfotos und ID oder Pass.

3. Das ausgefüllte Antragsformular ist sodann persönlich der Gemeindekanzlei vorzulegen, welche den gesetzlichen Wohnsitz sowie die Richtigkeit der Personalien bestätigt. Das Formular ist erst auf der Gemeindekanzlei zu unterschreiben.

Pass oder ID und Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis nicht vergessen!

4. Kontrollieren, abtrennen und zustellen. Lege bitte immer die Originalausweise (z.B. Nothelferausweis usw.) bei. Fotokopien genügen nicht. Sofern du noch nicht volljährig bist, benötigst du die schriftliche Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters. Anschliessend per Post oder persönlich an das Strassenverkehrsamt zustellen (im Kanton Zürich wird das Formular direkt von der Gemeindekanzlei an das STVA zugestellt).

5. Ca. 10 Tage nach Eingang des Gesuchs erhältst du vom Strassenverkehrsamt die Berechtigung zur Theorieprüfung.

6. Nach bestandener Theorieprüfung bekommst du den Lernfahrausweis (LFA) zugeschickt. Dieser ist ab deinem 18. Geburtstag gültig. Der LFA hat ab Ausstellung eine Gültigkeit von 24 Monaten und kann nicht verlängert werden.

7. Nun folgt bei mir eine professionelle und seriöse praktische Fahrausbildung.

8. Der obligatorische Verkehrskundeunterricht (VKU) besuchst du während deiner Fahrausbildung.

9. Praktische Prüfung: Sie umfasst das Fahren im Verkehr, das Manövrieren unter Beachtung des übrigen Verkehrs sowie das Fahren auf Autobahnen und Autostrassen.

10. Zweite Ausbildungsphase

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